Wiedereintritt
Fragen und Antworten
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Grundsätzlich können Sie von jeder Pfarrerin/jedem Pfarrer, die/der einer der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, wieder in die Kirche aufgenommen werden. In der Regel wird der Pfarrer/die Pfarrerin der Wohnsitzgemeinde angesprochen, da ein Kontakt vor Ort sinnvoll ist.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Der Taufe geht in der Regel eine Reihe von Gesprächen oder ein geeigneter Kurs zur Unterweisung (z.B. ein sog. ‚Glaubenskurs‘) voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vorgesehen sind in der Regel Gespräche mit dem Pfarrer sowie die Teilnahme an Gottesdiensten. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. In unserer Gemeinde ist es üblich, beim Eintritt, der meist mit anderen zusammen erfolgt, einige Fragen gestellt zu bekommen. Diese Fragen werden vorher durchgesprochen. Manchmal bietet es sich an, anlässlich des Eintritts jemanden mit einigen Sätzen bekannt zu machen.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie unterstützen die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft. Viele Angebote kommen Ihnen davon zugute (Kindergarten, Bildung, Krankenhäuser, Kinder- und Jugendarbeit, Kirchenmusik..). Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1.625,99 € für Verheiratete und 2.195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.