Beerdigung
Fragen und Antworten
An wen wende ich mich, wenn ein Angehöriger verstorben ist.
Die meisten wenden sich als erstes an ein Bestattungsinstitut und dieses informiert dann den zuständigen Pfarrer. Sie dürfen sich aber auch jederzeit an den Pfarrer wenden (Tel: 0201 571524), wenn Sie fragen zum Ablauf haben, wenn Sie seelsorgliche Unterstützung brauchen, oder wenn Sie sich eine Aussegnung (liturgisches Abschiednehmen) im Haus wünschen.
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Wenn der Verstorbene selber sein Bestattungswunsch geäußert hat, sollte dies nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diesen Wunsch gilt es zu respektieren. Statt des Pfarrers kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Kirchengemeinde wenden.
Kann jemand, der Selbsttötung begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Was kostet eine Beerdigung?
Für unsere Kirchenmitglieder stehen unsere Kirche und unser Pfarrer kostenlos zur Verfügung. Alle anderen Kosten (Sarg, Grab, Kränze, Friedhofskapelle, Musiker) besprechen Sie mit dem Bestattungsinstitut. In unserer Kirche kann aus hygienischen Gründen kein Sarg aufgestellt werden, wohl aber eine Urne.
Muss bei einer Trauerfeier gesungen werden?
Gesang schafft ein Gemeinschaftsgefühl und kann ihnen Tost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Lieder oder Instrumentalstücke spielen oder einspielen zu lassen.